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LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2002 - L 10 B 5/02 KA |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 04.03.2002 - S 14 (25) KA 64/00
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2002 - L 10 B 5/02 KA
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2000 - L 11 B 45/99
Streitwert im Verfahren der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2002 - L 10 B 5/02
Ungeachtet des Bescheidungsantrags geht dies auch im Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung in der Regel dahin, die belastende Entscheidung des Prüfgremiums, die entweder auf einen konkreten Betrag lautet, oder aber jedenfalls bestimmbar ist, zu beseitigen ( LSG NRW vom 06.01.2000 - L 11 B 45/99 KA - Bayer. LSG MedR 2000, 104).Maßgebend ist vielmehr allein die sich aus dem Antrag - ggf. unter Einbeziehung des Vorbringens - für den Kläger ergebende Bedeutung der Sache (…BSG SozR 3 - 1930 § 8 Nr. 1; LSG NRW vom 06.01.2000 - L 11 B 45/99 KA - ).
- BSG, 25.11.1992 - 1 RR 1/91
Gegenstandswert - Betriebskrankenkasse - Beiladung - Genehmigung - Errichtung - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2002 - L 10 B 5/02
Maßgebend ist vielmehr allein die sich aus dem Antrag - ggf. unter Einbeziehung des Vorbringens - für den Kläger ergebende Bedeutung der Sache (BSG SozR 3 - 1930 § 8 Nr. 1; LSG NRW vom 06.01.2000 - L 11 B 45/99 KA - ). - LSG Hessen, 01.09.1998 - L 7 B 19/98
Vertragsarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Honorarkürzungsbescheid - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2002 - L 10 B 5/02
Soweit hiervon abweichend die Auffassung vertreten wird, maßgebend sei, in welchem Umfang eine Verurteilung zur Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts den Kläger ein Stück näher zu dem angestrebten Ziel bringe ( LSG Hessen vom 01.09.1998 - L 7 B 19/98 KA - LSG Baden-Württemberg vom 27.03.1996 - L 5 Ka 524/96 W-A- ), tritt der Senat dem nicht bei. - LSG Bayern, 10.08.1999 - L 12 KA 6/95
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2002 - L 10 B 5/02
Ungeachtet des Bescheidungsantrags geht dies auch im Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung in der Regel dahin, die belastende Entscheidung des Prüfgremiums, die entweder auf einen konkreten Betrag lautet, oder aber jedenfalls bestimmbar ist, zu beseitigen ( LSG NRW vom 06.01.2000 - L 11 B 45/99 KA - Bayer. LSG MedR 2000, 104).
- LSG Hessen, 27.06.2007 - L 4 B 152/07
Streitwert in vertragsärztlichen Honorarstreitigkeiten
In der Regel bestehen in diesen Fällen noch "genügende Anhaltspunkte" für die Bestimmung des Streitwertes nach § 52 Abs. 1 GKG, weshalb der Auffangstreitwert von 5.000,00 EUR nach § 52 Abs. 2 GKG regelmäßig nicht herangezogen werden muss (in Abgrenzung zu BSG, Urteil vom 23. Februar 2005, B 6 KA 72/03 R und LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. April 2002, L 10 B 5/02 KA).Auch der in der zuvor genannten Entscheidung des BSG genannten Literaturstelle (Wenner/Bernard, NZS 2003, 568, 572), die insoweit lediglich auf eine Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 17. April 2002, L 10 B 5/02 KA) verweist, sind keine zwingenden Sachargumente zu entnehmen.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2004 - L 10 B 7/04
Höhe des Streitwertes für eine Untätigkeitsklage; Neuermittlung des fehlerhaft …
Dabei ist entscheidend das wirtschaftliche Interesse am Ausgang des Verfahrens, das nach dem Klage- bzw. Beschwerdevorbringen zu bestimmen ist (vgl. nur Senatsbeschluss vom 17.04.2002 - L 10 B 5/02 KA - m.w.N.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2003 - L 10 B 15/03
Vertragsarztrecht
Dabei ist entscheidend das wirtschaftliche Interesse am Ausgang des Verfahrens, das nach dem Klage- bzw. Beschwerdevorbringen zu bestimmen ist (Senatsbeschluss vom 17.04.2002 - L 10 B 5/02 KA - m.w.N.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2003 - L 10 B 18/02
Vertragsarztangelegenheiten
Dabei ist entscheidend das wirtschaftliche Interesse am Ausgang des Verfahrens, das nach dem Klage- bzw. Beschwerdevorbringen zu bestimmen ist (Senatsbeschluß vom 17.04.2002 - L 10 B 5/02 KA - m.w.N).